Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 8 - 27.06.2018

Der Mindestlohn steigt bis 2020 auf 9,35 €.

Jetzt muss dafür gesorgt werden, dass alle Anspruchsberechtigten ihn erhalten!

Der gesetzliche Mindestlohn soll zum 1. Januar 2019 auf 9,19 Euro und zum 1. Januar 2020 auf 9,35 Euro steigen. Dies hat heute die Mindestlohnkommission dem Bundesarbeitsministerium empfohlen. Mehr als 4 Mio. Beschäftigte waren 2015 unter den Schutz des Mindestlohngesetzes gekommen, weil sie zuvor weniger als 8,50 Euro pro Stunde erhielten. Die Bezahlung vieler Geringverdiener­_rinnen hat sich durch die gesetzliche Lohnuntergrenze verbessert, besonders in Problembranchen wie dem Gastgewerbe, dem Einzelhandel oder der Fleischverarbeitung.

Annette Düring, DGB-Vorsitzende: „Der Mindestlohn wirkt. Er stärkt die Kaufkraft und Binnennachfrage, auch der Arbeitsmarkt profitiert davon. Klar ist aber zugleich: Der Mindestlohn kann nur eine Haltelinie nach unten sein. Leben kann man von künftig 9,19 Euro in der Stunde nicht. Tarifverträge bleiben das wichtigste Instrument zur Regelung von Lohn- und Arbeitsbedingungen. Die Tarifbindung muss deshalb wieder deutlich gestärkt werden. Dazu kann auch die Politik einen Beitrag leisten, etwa durch die Erleichterung von Allgemeinverbindlicherklärungen und durch tariftreue Vergaben.“

Damit der Mindestlohn nicht nur auf dem Papier steht, müssen die Kontrollen deutlich ausgeweitet werden. Um Machenschaften begegnen zu können, muss das Personal der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) auf mindestens 10.000 Stellen aufgestockt werden: „Nur so sind spontane Prüfungen – etwa in kleineren Gaststätten und im Einzelhandel – möglich. Auch die Kontrollen der Branchenmindestlöhne, auf Baustellen und anderswo, müssen stetig und flächendeckend erfolgen. Dies ist auch im Interesse der Betriebe, die fair entlohnen und einen Unterbietungswettbewerb nicht mitmachen.“


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