Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die im Bundesland Bremen arbeiten, haben in einem Zeitraum von zwei Jahren grundsätzlich Anspruch auf zehn Tage Bildungszeit. In dieser Zeit sind sie von der Arbeit freigestellt, damit sie an einer Weiterbildungsveranstaltung teilnehmen können, die nach dem Bremischen Bildungszeitgesetz anerkannt ist.