Am 17.05.2018 fand im Gewerkschaftshaus in Bremen die 24.Arbeitsschutzkonferenz unter dem Motto "Ver-rückte Zeiten. Arbeitszeiten." statt. Die Konferenz war sehr erfolgreich. Wir freuen uns besonders über die regen und offenen Diskussionen der Teilnehmenden in den Workshops und im Plenum. Die Referentinnen und Referenten haben uns ihre Beiträge zur Verfügung gestellt. Vielen Dank auch dafür!
Wir werden diesen Beitrag nach und nach ergänzen.
Der DGB Bremen-Elbe-Weser lädt mit Arbeit und Leben Bremen und dem DGB Bezirk Niedersachsen-Bremen-Sachsen-Anhalt zur Arbeitsschutzkonferenz:
Zeit: Donnerstag, 17.05.2018
Ort: Gewerkschaftshaus Bremen
Ablauf
09.30 Uhr Come together
10.00 Uhr Begrüßung
Annette Düring, DGB Bremen-Elbe-Weser
Grußwort: Prof. Dr. Eva Quante-Brandt, Senatorin für Gesundheit,Verbraucherschutz und Wissenschaft
10:30 Uhr Arbeit - Zeiten
Prof. Dr. Rainer Müller, Uni Bremen
anschließend Rückfragen und Diskussion
11:45 Uhr Entgrenzung von Arbeit…
Dr. Elke Ahlers, Hans Böckler Stiftung
anschließend Rückfragen und Diskussion
13:00 Uhr Mittagspause
14:00 Uhr Workshops
1) Gesundbleiben in Schicht- – und Nachtarbeit
mit Barbara Reuhl, Arbeitnehmerkammer Bremen
2) Gefährdungsbeurteilung zu Arbeitszeit
mit Dennis Wernstedt, Arbeitnehmerkammer Bremen
3) Vertrauensarbeitszeit
mit Günter Brauner, Rechtsanwalt
4) Vereinbarkeit Erwerbs- und Privatleben
mit Rena Fehre, Impulsgeber Zukunft e.V.
16:30 Uhr Diskussion und Fazit
Anforderungen an den Arbeitsschutz:
„Arbeitszeiten menschengerecht gestalten“
mit den Referent_innen der Workshops
17.00 Uhr Schlussworte
Annette Düring
Anmeldung bis 03.05.2018
ausschließlich bei:
Arbeit und Leben Bremen e.V., Bahnhofsplatz 22-28, 28195 Bremen
Tel.: 0421/ 96 0 89 11 - E-Mail: d.joost@aulbremen.de
www.aulbremen.de
VA-Nr. 701.201/HS17
Freistellung und Kostenübernahme
Sofern die Voraussetzungen vorliegen besteht Anspruch auf bezahlte Freistellung für:
- Betriebsräte gemäß § 37.6 BetrVG
- Personalräte gemäß § 39.5 BremPersVG,
§ 40 PersVG LSA, § 40 NPersVG, § 46 Abs.6 BPersVG
- Schwerbehindertenvertretungen gemäß § 96 Abse.4 u. 8 SGB IX,
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit gemäß § 5 Abs. 3 ASiG
- Frauenbeauftragte gemäß § 15 LGG.
Die Teilnahmekosten in Höhe von 40,00 € je TeilnehmerIn (inkl. Verpflegung)
sind entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen vom Arbeitgeber/Dienststelle
zu tragen.
Zum Nachlesen und weiter diskutieren: